Maximale Sicherheit für Ihre Alleinarbeiter.
Als Arbeitgeber sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, für die Sicherheit von Alleinarbeitern zu sorgen. Für zahlreiche gefährliche Aufgaben ist lediglich eine einzelne Arbeitskraft erforderlich. Die Arbeitgeber sind in diesem Fall jedoch dazu verpflichtet, in einem Notfall eine schnelle Hilfeleistung sicherzustellen. Das bedeutet, dass Sie als Arbeitgeber ein System benötigen, das einen Alarm aussendet, wenn ein Alleinarbeiter Hilfe benötigt.
Für jeden Alleinarbeiter kann ein individueller Notfall- und Sicherheitsplan hinterlegt werden. Dieser berücksichtigt sowohl die spezifischen Standorte als auch die Arbeitszeiten, einschließlich Bürozeiten und Wochenenden. Der Notfallplan legt genau fest, wer über welchen Kommunikationskanal zu alarmieren ist. Neben der Alarmierung von Ersthelfern und Betriebssanitätern können auch externe Organisationen wie z. B. die Notrufzentrale und Rettungsleitstelle 112 zur Koordination und Einsatzleitung bei Alleinarbeiter-Unfällen herangezogen werden.
Die Notruflösung der Swissphone ermöglicht es, eine Notrufsituation zu erkennen – beispielsweise wenn der Arbeiter stürzt oder sich nicht mehr bewegt. Wenn die verletzte Arbeitskraft noch handlungsfähig ist, kann sie einen Notruf aussenden, indem sie die Notfall-Taste (SWISSPHONE TRIO oder Smartphone) drückt. Wenn der Bewegungssensor erkennt, dass sich der Arbeiter innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums nicht mehr bewegt oder einen Sturz feststellt, löst er selbstständig einen Alarm aus. Gleichzeitig aktiviert das Gerät einen gut hörbaren Alarm, um die Ortung zu erleichtern. Das webbasierte SOS-Portal unterstützt die Rettung, indem es einen vordefinierten Notfallplan anzeigt.
Das SOS UWAO - Portal steht im Zentrum der net-pro -Lösungen für Alleinarbeiter. Als webbasierte Lösung benötigt es keine dedizierte Hardware. Der in Öterreich gehostete, cloud-basierte Dienst arbeitet mit hoher Redundanz und Zuverlässigkeit.